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Mitgliedschaft im Bowhunter Castrop e.V.

Guten Abend   Du / Ihr wollt Mitglied in unserem Verein werden?
Kein Problem. Wir bieten unseren Probemitgliedern vorab die Möglichkeit an, bei uns zu schießen.

Für Anwärter die mit dem Bogenschießen anfangen wollen, bieten wir Euch eine 10er Karte für 50,00€ an. Damit bekommt Ihr ein Gefühl für das Hobby Bogenschießen und findet heraus, ob das Hobby Euch liegt.

Des Weiteren ist die 10er Karte bei jedem Besuch mitzuführen und durch ein Vereinsmitglied (kein Probemitglied) abzuzeichnen.

Für Anfänger ist es aus Kosten- und Findungsgründen empfehlenswert, den Bogen für das erste Jahr zu mieten, z.B. bei www.sherwood-bogensport.de.

Nach der 10er Karte gibt es Mitgliedschaften zur Probe und ordentliche Mitgliedschaften. Sowohl der Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft zur Probe, als auch der Antrag auf ordentlichen Mitgliedschaft ist schriftlich an den geschäftsführenden Vorstand, konkret 1. Vorstandsvorsitzenden, zu richten.

Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Für jedes neue Mitglied beträgt die Mitgliedschaft zur Probe 1 Jahr, nach Eingang des Aufnahmeantrags. 

Innerhalb dieser Zeit entscheidet der geschäftsführende Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit über die Aufnahme zur ordentlichen Mitgliedschaft. Eine Ablehnung des Antrages wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Sie kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.

Aufnahmegebühr und monatliche Kosten

Die einmalige Aufnahmegebühr für die Vereinsmitgliedschaft
beträgt 100 €.

  •  Für Einzelpersonen 13,50 € / Monat. 
  •  Als Familienbeitrag 18,50 € / Monat. 
  •  Für Jugendliche als Einzelmitglied 9,50 € / Monat. 
  •  Für Kinder als Einzelmitglied 9,50 € / Monat. 
  •  *Für Rentner, Studenten und Erwerbslose 11,50 € / Monat
    in folgenden Fällen auf Antrag möglich:
    1. als volljährige/r Schüler/in, bzw. als Student/in ohne eigenes Einkommen.
    2. als Bezieher von Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe.

Entsprechende Nachweise (Schul- bzw. Studienbescheinigung / Leistungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit) sind einem Vorstandsmitglied vorzulegen. (Zahlbeträge in den Zuwendungsbescheiden können geschwärzt oder abgedeckt werden. Belege werden nicht einbehalten.)

Antrag auf Beitragsermäßigung

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen auf dem Vereinsgelände nur unter Aufsicht schießen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Vorstand.

Bitte beachten!
Bevor Sie bei uns schießen, sind in jedem Fall vorab die Sicherheitsregeln zu lesen und zu beachten. Eine Haftpflichtversicherung ist für jeden, der bei uns schießen will absolute Pflicht!!